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1 Bei der Aufnahme von Mitgliedern anderer, dem DKV angeschlossenen Vereinen, kann eine
Sonderregelung durch den geschäftsführenden Vorstand getroffen werden.
2 Die Beiträge können durch den geschäftsführenden Vorstand in begründeten Einzelfällen (Wehrdienst,
Studium, Ausbildung, Erwerbslosigkeit) herabgesetzt werden oder für einen bestimmten Zeitraum erlassen
werden.
3 Wenn Segel-, Wander-, Rennboote, Surfbretter oder Wohnwagen auf das Vereinsgelände gebracht werden
sollen, ist der geschäftsführende Vorstand vorher um Genehmigung zu ersuchen.
4 Zeltplatzanmeldungen sind an den geschäftsführenden Vorstand oder den Liegenschaftswart zu richten.
Übernachtungen sind vor Beginn dem Vorstand anzuzeigen. Die Zeltplatzgebühren sind
gegen Quittung an ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes oder an den
Liegenschaftswart zu zahlen.
Arbeitsdienst 5
Männliche Mitglieder 18 – 65 Jahre 10 Stunden jährlich
Weibliche Mitglieder 18 – 65 Jahre 4 Stunden jährlich
Arbeitsdienstersatzzahlung
pro Fehlstunde 10,00 €
Gästekarte
Für Tagesgäste ist eine Gästekarte für pauschal 15,00 € / Saison eingeführt.
Zahlungspflichtig gegenüber dem Verein ist das jeweilige Mitglied. Die Karte gilt für alle
Besucher eines Mitglieds. Die Gästekarte ist in der Kantine erhältlich.
Clubheim
Bei Anmietung des Clubheimes und / oder der Außenanlagen für private Veranstaltungen /
Feierlichkeiten von Clubmitgliedern sind folgende Beiträge zu entrichten:
Clubheimmiete 50,00 €
Reinigung (wenn nicht selbst bis 11.00 Uhr des Folgetages durchgeführt) 26,00 €
Anmeldung erfolgt in der Kantine
Ergänzung durch JHV 1999:
1.) Die Gästekartenregelung ist endgültig eingeführt
2.) Passive Mitgliedschaft
Passives Mitglied bei den Wilhelmshavener Kanu-Freunden kann werden, wer den
Kanusport und die damit verbundene Jugendarbeit fördern will, ohne sich in
irgendeiner Form im Verein sportlich zu betätigen, d.h. sportliche Betätigungen sind
z.B. Paddeln, Tauchen, Segeln, Surfen, dazu zählt auch die Nutzung des
Zeltplatzes. Passive Mitglieder zahlen den vollen Beitragssatz nach der jeweils
geltenden Beitragsordnung, haben volles Stimmrecht und sind vom Arbeitsdienst
befreit.
5 Arbeitsdienst aktiver Rennkanuten/-kanutinnen: Erstmals in dem auf das vollendete 18. Lebensjahr
folgende Jahr
Familienarbeitsdienst: Die Summe der von einer Familie zu leistenden Arbeitsstunden kann auch von einem
einzelnen Familienmitglied geleistet werden
W I L H E L M S H A V E NE R KA NU - F R E U ND E E .V . 1 9 5 0
Emsstr. 34, Postfach 2648, 26366 Wilhelmshaven, Tel. 04421 202947
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